Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Firmenläufe der Sportmacher GmbH
§1 Anwendungsbereich – Geltungsbereich
(1) Veranstalter der Firmenläufe ist die „Die Sportmacher GmbH“, Dreiserstraße 4, 12587 Berlin, im folgenden „Veranstalter“ genannt.
(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle vom Veranstalter durchgeführten Firmenläufe. Sie regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet (elektronische Form ohne Signatur) oder in Schriftform bekanntgegeben werden, gelten dann in der jeweilig bekannt gemachten Fassung.
§2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt sind alle Mitarbeiter von Firmen, Institutionen, Behörden oder anderen Organisationen (nachfolgend Firmen genannt), die am Veranstaltungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben und über einen der Veranstaltung angemessenen ausreichend guten Trainingszustand verfügen.
(2) Die Verwendung von Sportgeräten ist bei den Firmenläufen nicht zugelassen. Es entspricht dem Charakter der Veranstaltung, dass die Teilnehmer durch ihre Kleidung oder sonstige Aufmachung ihre Firma repräsentieren. Dabei darf die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung in keiner Weise beeinträchtigt werden.
(3) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
(4) Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
(5) Alle Teilnehmer einer Firma werden über eine/n Team-Captain angemeldet. Sie/Er fungiert als Ansprechpartner der Firma gegenüber dem Veranstalter. Die/Der Team-Captain ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm angemeldeten Teilnehmer die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis erhalten und akzeptiert haben. Mit der Anmeldung bestätigt sie/er das dem Veranstalter sowohl für sich als auch in Vollmacht für alle in seiner Anmeldung genannten Personen.
§3 Anmeldung, Zahlungsbedingungen, Rückerstattung
(1) Die Ausschreibungen für den jeweiligen Firmenlauf werden vom Veranstalter in angemessenem Zeitraum vor der Veranstaltung im Internet veröffentlicht.
(2) Der Veranstalter beauftragt die Firma davengo GmbH mit der Abwicklung des Anmeldeprozesses und des Zahlungsverkehrs. Diese stellt dazu ihr Internet-Portal zur Verfügung. Für alle ausgelösten Bestellungen wird durch die davengo GmbH im Auftrag von Die Sportmacher GmbH eine digitale Rechnung erstellt und dem Team-Captain per Email zugesandt. Der Team-Captain bestätigt mit der Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen formlos sein Einverständnis zum elektronischen Rechnungsversand.
(3) Teilnehmen können alle festangestellten und freien Mitarbeiter einer Firma, Familienangehörige und Personen, die sich der Firma verbunden fühlen, die den Anforderungen des §2 Abs. 1 entsprechen. Sie bilden Teams aus beliebig vielen Teammitgliedern. Der Team-Captain meldet alle Teilnehmer der Firma an. Es besteht die Möglichkeit mehrere Teams einer Firma anzumelden (z.B. verschiedene Abteilungen). Die einzelnen Namen der Teammitglieder können bis zum Anmeldeschluss nachgetragen oder geändert werden. Die Bestellung von Startplätzen oder anderen Produkten (z.B. Wertmarken für Catering) durch die/den Team-Captain ist verbindlich.
(4) Die Firma davengo GmbH übernimmt im Namen des Veranstalters den Zahlungsverkehr, stellt den Zahlungseingang sicher und ordnet die Beträge automatisch den Teilnehmern zu. Zahlungen können per elektronischem Lastschrift-Einzugsverfahren, Kreditkarten oder Überweisung erfolgen. Das Startrecht gilt nach erfolgreich abgeschlossener Anmeldung und dem somit geschlossenem Vertrag als erteilt.
(5) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit für die Teilnehmerzahl. Der Anmeldeschluss wird in der Ausschreibung des jeweiligen Firmenlaufs bekanntgegeben.
(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt dem Veranstalter vorher seine Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Fall bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallende Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.
(7) Wird dem Teilnehmer von einem Arzt von der Teilnahme abgeraten, so wird ihm gegen Rückgabe der Anmeldebestätigung bzw. der Startnummer der Teilnehmerbeitrag, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet, wenn er unter Vorlage der sportärztlichen Bescheinigung von einer Teilnahme Abstand nimmt. Das Gleiche gilt bei einem gleichartig begründeten Nichtantritt, wenn dies vor der Veranstaltung schriftlich unter Vorlage der schriftlichen Bescheinigung des behandelnden Arztes geschieht. Muss ein Teilnehmer eines Teams wegen gesundheitlicher Gründe seine Teilnahme absagen, kann vom Team ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
(8) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. Ein solcher nicht zu vertretender Ausfall liegt insbesondere im Falle Höherer Gewalt (insbesondere bei ungeeignetem Wetter- und Verkehrsbedingungen, Bombendrohungen, Terrorismuswarnungen usw.) (vgl. § 4 Abs. 1 dieser Bedingungen) oder behördlichen Anweisungen vor.
§4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Firmenläufen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist an der Veranstaltung teilzunehmen.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ 5 Datenschutz
(1) Für die Teilnahme an den Firmenläufen gilt die beigefügte Datenschutzerklärung, mit der der Teilnehmer seine Einwilligung in die beschriebene Datenverarbeitung erklärt. Auf Widerspruchsrechte des Teilnehmers wird in der Datenschutzerklärung jeweils hingewiesen.
§ 6 Zeitmessung, regelwidriges Verhalten
(1) Mit der Zeitmessung beauftragt der Veranstalter die Firma davengo GmbH. Die zur Zeitmessung ausgegebenen Zeitnahme-Chips werden vor der Ausgabe an die Teilnehmer auf Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen einer Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(2) Die vom Veranstalter ausgegebene Startnummer muss auf der Vorderseite des Läufers sichtbar angebracht werden. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne gültige Startnummer ist nicht zulässig.
(3) Das Wettkampfkomitee behält sich das Recht vor, Teilnehmer und Teams zu disqualifizieren, wenn sich Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen herausstellen.
§ 7 Salvatorische Klausel
(1) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.
Stand Dezember 2022